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Staatsangehörigkeitsrecht
Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net
Seit dem 1. Januar 2000 ist das neue deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in Kraft , das das bis dahin geltende „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“ (RuStAG) vom 1. Januar 1914 grundlegend erneuert hat. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht hat zuvor und seitdem zahlreiche Änderungen erfahren, die im Folgenden umrisshaft dargestellt werden. Bitte lesen Sie sowohl die Abschnitte zu den Erwerbs- als auch zu den Verlustgründen.