Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Melderecht

Koffer für die Reise

Koffer für die Reise, © colourbox

04.03.2024 - Artikel

Wer aus einer Wohnung in Deutschland auszieht und keine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bezieht, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden.

Die Abmeldung ist auch erforderlich, wenn Sie in das Ausland ziehen.

Ob die Botschaft für Ihr Anliegen zuständig ist, richtet sich danach, ob Sie in Deutschland abgemeldet sind oder nicht.

Die Abmeldebescheinigung sollte gut verwahrt werden, da sie für verschiedene Anträge benötigt wird - u. a. für:

  • Antrag auf Ausstellung eines Passes oder Personalausweises
  • Anträge auf Wohnortänderung im Pass oder Personalausweis
  • Namenserklärung aufgrund einer Eheschließung
  • Wiederannahme des Geburtsnamens nach einer Scheidung
  • Antrag auf Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde
  • Namenserklärung für minderjährige Kinder

nach oben