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Visa und Einreise
Willkommen in Deutschland!
For information in English please see Application for a German residence Permit.
Benötige ich ein Visum für die Einreise bzw. den Aufenthalt in Deutschland?
- Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union können ohne ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland einreisen, sich dort aufhalten und arbeiten. Das Gleiche gilt für Staatsangehörige aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island. Sie müssen sich jedoch bei der Einreise und während des Aufenthaltes jederzeit mit einem gültigen Pass oder Personalausweis ausweisen können. Insbesondere ID-Karten, die von Banken, der Post oder anderen luxenburgischen Institutionen ausgestellt wurden sowie Führerscheine sind keine von Deutschland anerkannten Einreisedokumente.
- Sonderregelungen existieren für Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea sowie den USA. Sie können zunächst ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich dort aufhalten. Möchten sie allerdings in Deutschland arbeiten, so müssen sie innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise und noch vor der Arbeitsaufnahme eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit in Deutschland beantragen.
- Drittstaatsangehörige, die Inhaber eines nationalen Aufenthaltstitels eines Schengen-Staates sind, dürfen sich im Rahmen von dessen Gültigkeit für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen zu touristischen Zwecken in Deutschland aufhalten. Dies gilt auch für Inhaber eines von einem Schengen-Staat ausgestellten nationalen Visums (Visumkategorie D). Möchten Drittstaatsangehörige allerdings in Deutschland arbeiten, benötigen sie ein Visum.
- Alle anderen Drittstaatsangehörigen, also solche, die nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels eines Schengen-Staates sind oder sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten (z. B. Familienzusammenführung, Arbeitsaufnahme oder Studium), benötigen zur Einreise nach Deutschland ein Visum.
Wie beantrage ich ein Visum?
Ihren Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums für Deutschland können Sie nur persönlich mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Botschaft stellen. Das Gleiche gilt für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung. Termine für die Abgabe des Visumantrages werden individuell vereinbart, sobald die Antragsunterlagen vollständig hier vorliegen und die Grunddaten erfasst sind.
Lesen Sie bitte zunächst die Informationen zur Antragstellung auf unserer Webseite sorgfältig durch. Sollten Sie darüber hinaus noch Rückfragen haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
Nachzug enger Familienangehöriger zum subsidiär Schutzberechtigten
Ab dem 01.08.2018 werden enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen können. Nachzugswillige Familienangehörige können sich bereits jetzt auf dieser Internetseite für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren:
Weiter zum Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts
Alle wichtigen Informationen zur Familienzusammenführung zu in Deutschland lebenden syrischen Flüchtlingen finden Sie hier.
Weitere Informationen
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