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Anerkennung von Bildungsnachweisen aus dem Ausland

Tatsachen über Deutschland

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15.02.2024 - Artikel

Bildung liegt weitgehend in der Zuständigkeit der Bundesländer.

Die Bewertung von ausländische Hochschulabschlüsse kann digital erfolgen. In Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und begleitet vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse auf ein papierloses Verfahren umgestellt. Das neue digitale Verfahren steht für Hochschulabschlüsse aus allen Ländern zur Verfügung https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung


Die Anerkennung ausländischer (Schul-)Abschlüsse erfolgt durch das Bundesland, in dem die Ausbildung/das Studium/die Arbeit aufgenommen werden soll. Links zu den entsprechenden Websites der Länder sind unten eingefügt.

Wer an einer deutschen Hochschule studieren möchte und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss sich mit seinem ausländischen Abschluss bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Die Hochschulen entscheiden in eigener Zuständigkeit über die Zulassung zum Studium.

Wir bitten jedoch Folgendes zusätzlich zu beachten:

Im Verhältnis zum Großherzogtum Luxemburg gibt es spezielle Regelungen, über die verschiedene Anerkennungen erleichtert werden. Dazu haben wir unter der Linkliste weitere Informationen und Dokumente eingefügt.

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Hamburg

Bremen

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern


Kein Sprachtest für Studienbewerber aus Luxemburg in Deutschland

Für Personen die einen luxemburgischen Schulabschluss vorlegen, ist eine gesonderte Sprachprüfung nicht erforderlich. Das einschlägige Dokument mit der Entscheidung der Kultusministerkonferenz von 1995 finden Sie hier, dies kann den Bewerbungsunterlagen für einen Studienplatz beigefügt werden.

https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1995/1995_06_02-Nachweis-deutsche-Sprachkenntnisse.pdf


Gemeinsame Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung von schulischen Bildungsabschlüssen und Berechtigungen zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und dem Land Rheinland-Pfalz


Nicht alle ausländischen Bildungssysteme sind mit dem deutschen so vergleichbar, dass sie einen direkten Hochschulzugang in Deutschland eröffnen. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz KMK in Bonn führt eine Liste der Schulabschlüsse, die in Deutschland den allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulzugang ermöglichen. Diese Liste kann in der Datenbank Anabin eingesehen werden: Datenbank Anabin


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