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Bundestagswahl 2021

Wahlurne, © colourbox.com
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das für sie zuständige Wählerverzeichnis stellen.
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundeswahlleiters: