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Doppelte Staatsangehörigkeit
Reisepässe, © colourbox
Bereits durch das Gesetz über die luxemburgische Staatsbürgerschaft vom 23. Oktober 2008, welches am 01.01.2009 in Kraft trat, wurde das Staatsbürgerschaftsrecht an die gesellschaftlichen Bedürfnisse in Luxemburg angepasst und das Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft in das Luxemburger Recht eingeführt.
Seit dem 01.01.2009 ist es nunmehr möglich, die luxemburgische Staatsangehörigkeit im Wege der Einbürgerung zu erwerben, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen.
Allgemeine Informationen über die luxemburgische Staatsangehörigkeit und ihren Erwerb finden Sie auf der Webseite der luxemburgischen Verwaltung:
Am 01.04.2017 trat zudem das neue Gesetz vom 08.03.2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit in Kraft, das einige Änderungen bezüglich der Voraussetzungen des Erwerbs der luxemburgischen Staatsangehörigkeit mit sich brachte.
Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen finden Sie ebenfalls auf der Website der luxemburgischen Verwaltung:
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