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Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland

16.08.2018 - Artikel

Ein Sperrkonto ist ein persönliches Konto, auf dem eine bestimmte Summe eingezahlt wird, von der nur ein bestimmter monatlicher Betrag abgehoben werden kann.

Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl.

Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. Um ein Sperrkonto in Deutschland zu eröffnen, können Sie sich grundsätzlich an jede Bank in Deutschland wenden. Ihre persönliche Anwesenheit in Deutschland ist hierfür nicht erforderlich. Eine Sperrkontoeröffnung ist jedoch eine Entscheidung des Geldinstitutes, auf die das Auswärtige Amt keinen Einfluss hat.

Auf dem Bild sieht man eine goldene Kreditkarte auf zwei Kontoauszugblättern.
Bankkonto© colourbox



Zur Sicherung der Finanzierung im Visumverfahren muss auf dem Sperrkonto ein Betrag von 720,- € pro Monat hinterlegt werden. Wenn beispielsweise ein Aufenthalt von 5 Monaten geplant ist, muss ein Betrag von insgesamt 3.600,- € (5 x 720,- €) hinterlegt werden.


Iran, Sudan, Nordkorea und Syrien

Auch Studenten aus dem Iran, Sudan, Nordkorea und Syrien können ein Sperrkonto eröffnen, müssen aber zunächst das Visumverfahren durchlaufen. Nach positivem Abschluss erhalten sie eine Bestätigung der Botschaft, mit welcher das Sperrkonto eröffnet werden kann. Zum weiteren Verfahren gilt das oben Angeführte.

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