Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Informationen zum Visumverfahren

08.02.2023 - Artikel

Informationen zum Visumverfahren für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland

Informationen zum Visumverfahren für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland

Diese Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Deutschen Botschaft Luxemburg zum Zeitpunkt der Abfassung des Texts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Diverse Stempel an einer Halterung
Beglaubigung© Photothek.de

Bitte senden Sie Ihre Anfrage mit allen relevanten Informationen vorab über unser Kontaktformular. Sobald Ihr Antrag vollständig vorliegt und in das System eingetragen ist, werden wir per E-Mail kurzfristig einen Termin zur persönlichen Vorsprache mit Ihnen vereinbaren. Ein Visumantrag kann nur persönlich gestellt werden.




Bei der Antragstellung vorzulegende Unterlagen für alle Visa-Anträge:

  • zwei vollständig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Antragsformular(Vordrucke können über unsere Homepage heruntergeladen werden)
  • zwei aktuelle biometriefähige Passfotos
  • ein noch mind. sechs Monate gültiger Reisepass (Original und zwei Fotokopien von den Hauptseiten). Reisepässe können nur dann mit einem Visum versehen werden, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Visumbeantragung ausgestellt wurden. Ältere Reisepässe sind nicht mehr visierfähig.
  • gültige luxemburgische Aufenthaltserlaubnis (Original und zwei Fotokopien)
  • Nachweis eines gültigen Krankenversicherungsschutzes/Reisekrankenversicherung
  • Visumgebühren 75 EUR in bar

Bitte beachten Sie, dass Sie die zusätzlich mitzubringenden Unterlagen im Original plus zwei Kopien vorlegen.

Zusätzlich erforderliche Nachweise bei Aufnahme eines Studiums in Deutschland:

  • Zulassungsbescheid oder Bewerberbestätigung der deutschen Hochschule
  • Vorbildungsnachweise (Hochschulabschluss und andere Diplome)
  • Nachweise über das bisherige Studium in Luxemburg
  • Nachweis über Kenntnisse der Unterrichtssprache in Deutschland
  • Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts in Deutschland, das heißt

  • Einrichtung eines Sperrkontos bei einer Bank in Deutschland mit einem Guthaben von mindestens 11.904 EUR für das erste Studienjahr (bei kürzerer Studienzeit mind. 992 EUR/Monat).
  • Zur Zeit sind folgende Anbieter bekannt: Deutsche Bank, Fintiba und X-Patrio oder
  • Verpflichtungserklärung eines in Deutschland lebenden Sponsors (das entsprechende Formular erhält der Sponsor bei der örtlichen Ausländerbehörde) oder
  • Nachweis eines Stipendiums in entsprechender Höhe

Bitte beachten Sie, dass Sie die zusätzlich mitzubringenden Unterlagen im Original plus zwei Kopien vorlegen.

Zusätzlich erforderliche Nachweise bei beabsichtigtem Familiennachzug:

  • internationale Heiratsurkunde
  • sollte Ihre Heiratsurkunde nicht international sein: beglaubigte deutsche Übersetzung der Heiratsurkunde/des Eheschließungsnachweises. Je nachdem in welchem Land Sie geheiratet haben, ist möglicherweise eine legalisierte Heiratsurkunde/Eheschließungsnachweis mit Haager Apostille notwendig!
  • zwei Kopien des Reisepasses des Ehepartners, bei ausländischem Ehepartner mit Kopien der deutschen Aufenthaltserlaubnis
  • Deutsche Meldebescheinigung des Ehepartners
  • Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache https://www.inll.lu/de/zertifikate/

Bitte beachten Sie, dass Sie die zusätzlich mitzubringenden Unterlagen im Original plus zwei Kopien vorlegen.

Zusätzlich erforderliche Nachweise bei einem beabsichtigten studienfachbezogenen Praktikumsaufenthalt in Deutschland:

  • Praktikumsvertrag mit Angaben zu Art und Dauer des Praktikums und zur Höhe der Vergütung
  • Die Zusicherung der Erteilung einer Arbeitserlaubnis (Bundesagentur für Arbeit/ZAV), die Ihr Arbeitgeber vorab beantragen kann
  • Nachweise über den bisherigen Aufenthalt in Luxemburg, z. B. über das Studium etc.
  • Bestätigung der luxemburgischen Universität, dass das Praktikum ein Bestandteil des Studiums ist
  • Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts in Deutschland (z. B. Gehalt)

Bitte beachten Sie, dass Sie die zusätzlich mitzubringenden Unterlagen im Original plus zwei Kopien vorlegen.

Zusätzlich erforderliche Nachweise bei beabsichtigter Arbeitsaufnahme in Deutschland:

  • Arbeitsvertrag mit genauen Angaben zu folgenden Punkten:
  1. Beschäftigungsort
  2. Beschäftigungsart (Voll- oder Teilzeit)
  3. Dauer der Beschäftigung (befristet oder unbefristet)
  4. Höhe des Entgelts in EUR sowie Entgelt-Zeitraum (Monats- oder Jahresgehalt)
  5. Genaue Beschreibung der angestrebten Tätigkeit
  6. Name des Ansprechpartners in der Firma mit E-Mail-Anschrift
  • Nachweis über die berufliche Qualifikation (z.B. Sprachkenntnisse, Schulabschluss, Universitätsausbildung, Unternehmenskenntnisse etc.) für die angestrebte Tätigkeit (Diplom etc.)
  • Nachweis über bisherige Arbeitsverträge in Luxemburg.
  • Lebenslauf (nur 1 Seite)

Bitte beachten Sie, dass Sie die zusätzlich mitzubringenden Unterlagen im Original plus zwei Kopien vorlegen.

Wichtiger Hinweis: Das Visumverfahren kann beschleunigt werden, wenn bereits die für die Visumerteilung erforderliche Genehmigung zur Arbeitsaufnahme durch die Bundesagentur für Arbeit vorliegt. Diese Genehmigung kann vorab vom Arbeitgeber in Deutschland beantragt werden.

Die Blaue Karte EU wird ausschließlich von der jeweils zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt. Bei der Botschaft beantragen Sie das vorab erforderliche nationale Visum zum Zwecke der Arbeitsaufnahme.
Zusätzliche Unterlagen hierzu sind:

  • Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer, einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer Hochschulabschluss
  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot mit Angaben zum Bruttojahresentgelt

Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen: http://anabin.kmk.org/.
Bitte drucken Sie das Ergebnis bei ANABIN aus und füge Sie es Ihrem Abschluss bei.
Sollte Ihr Hochschulabschluss nur bedingt vergleichbar sein, die Hochschule nicht mit H+ bewertet sein oder wenn der Abschluss und/oder die Hochschule nicht in ANABIN zu finden sind, werden Sie ein vorheriges Zeugnisbewertungsverfahren bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) verwiesen.

Allgemeine Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie unter anderem im Internetangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de.

Wichtige Hinweise:

  • Alle oben genannten Unterlagen sind im Original mit zwei Fotokopien vorzulegen. Der Pass und die Originalunterlagen werden direkt wieder ausgehändigt.
  • Die Botschaft kann nur vollständig ausgefüllte Anträge entgegen nehmen.
  • Die Entscheidung über die Visumerteilung kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen/Nachweise erfordern.
  • Das Visumverfahren dauert aufgrund der erforderlichen Prüfung und Zustimmung durch die zuständigen Behörden in Deutschland in der Regel mehrere Wochen. Die Botschaft wird sich bei eventuellen Rückfragen oder nach Abschluss des Verfahrens unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen. Es wird dringend gebeten, von zwischenzeitlichen Rückfragen nach dem Stand des Verfahrens abzusehen.
  • Alle zusätzlich erforderlichen Unterlagen sollten im Original und sofern erforderlich, mit deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Es ist möglich, dass auf ausländischen Urkunden eine Legalisation oder eine Haager Apostille erforderlich ist!

nach oben