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Anwälte, Notare und Übersetzer

Adressbuch

Adressbuch, © colourbox

15.03.2023 - Artikel

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Botschaft keine Anwälte empfehlen kann und darf.

Auf der Webseite der luxemburgischen Anwaltskammer (Barreau de Luxembourg) finden Sie eine Liste aller im Großherzogtum Luxemburg zugelassenen Anwälte. Laut Gesetz sind die bei der Anwaltskammer von Luxemburg oder Diekirch gemeldeten Anwälte am Gerichtshof (Avocats à la Cour) verpflichtet, die deutsche Sprache zu beherrschen.

Mit der Zulassung ist jeder Anwalt berechtigt, vor den Friedengerichten, einem der beiden Bezirksgerichte (Luxemburg, Diekirch) sowie dem Appellationsgerichtshof (Cour d’appel) oder dem Kassationsgerichtshof (Cour de cassation) wie auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit aufzutreten. Es empfiehlt sich, den Anwalt nach Schwerpunkttätigkeit auszuwählen; die Anwaltskammer stellt hierzu eine Suchmaschine bereit. https://www.barreau.lu/

Was die Anwaltskosten betrifft, so gibt das luxemburgische Gesetz nur Kriterien zur Bemessung der Anwaltskosten vor, nicht jedoch feste Wertetabellen zur Berechnung der konkreten Höhe, wie es etwa in Deutschland üblich ist. Grundsätzlich muss das Honorar im Verhältnis zum Streitwert, dem Schwierigkeitsgrad, dem Arbeitsaufwand, der beruflichen Erfahrung des Anwalts, dem erzielten Ergebnis und der finanziellen Situation des Mandanten stehen.

Prozesskostenhilfe wird gewährt bei mittellosen Personen und Personen, die den Mindestlohnsatz erhalten. Auskünfte hierzu erteilt das Zentrale Sozialamt, der Service central d’assistance sociale (SCAS), 12-18, Joseph Junck, Plaza Liberty – Eingang A (1. Stock), L-1839 Luxemburg, Tel.: 00352 475821-1.

Inhaftierte haben grundsätzlich Anspruch auf einen in Luxemburg ansässigen Pflichtverteidiger.

Der Service d’accueil et d’information juridique erteilt kostenlose Rechtsauskünfte unter den Telefonnummern: 00352-22 18 46 (Luxemburg), 00352-80 23 15 (Diekirch), 00352-54 15 52 (Esch-sur-Alzette).

http://www.justice.public.lu/fr/aides-informations/accueil-info-juridique/

Personen mit unzureichendem Einkommen stellt der luxemburgische Staat Prozesskostenhilfe, d.h. kostenlosen und umfassenden Rechtsbeistand, zur Verfügung, um sie bei ihren rechtlichen Belangen im Großherzogtum zu unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der luxemburgischen Verwaltung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Botschaft keine Übersetzungen fertigen kann.

Eine aktuelle Liste von Übersetzern in Luxemburg kann bei der Vereinigung der Übersetzer in Luxemburg (Association Luxembourgeoise des Traducteurs et Interprètes - ALTI) angefragt, oder im Internet eingesehen werden. (Einen Link finden Sie auf der Website die oben angegeben ist.



Eine Liste der in Luxemburg vereidigten Übersetzer erhalten Sie auch beim Justizministerium:
Ministère de la Justice
13, rue Erasme
L-2934 Luxembourg
Tel: (+352) 247-84537
Fax: (+352) 26 68 48 61
E-mail: info@mj.public.lu


Sie sollten darauf achten, dass sich der Stempel des Übersetzers zum Teil auf der Übersetzung und zum Teil auf dem Original befindet. Die Unterschrift des Übersetzers muss sich auf allen Dokumenten befinden.

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