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Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Allgemeine Hinweise
Personen, die im Ausland wohnhaft sind, erhalten auf schriftlichen Antrag ein Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz.
Deutsches Führungszeugnis
for information in English click here German Certificate of good conduct for persons living outside the Federal Republic of Germany
Den Antrag für ein deutsches Führungszeugnis können Sie auf dieser Seite herunterladen. Sprechen Sie anschließend mit vollständig ausgefülltem Formular in der Botschaft oder einer anderen, unten genannten, Stellen vor.
Bei folgenden Stellen kann die Unterschriftsbeglaubigung durchgeführt werden. Bitte unterschreiben Sie das Formular erst, wenn Sie dort vorstellig geworden sind:
- Deutsche Botschaft Luxemburg
- Luxemburger Gemeindebehörde
- Notar
WICHTIG: Bitte bringen Sie für die Unterschriftsbeglaubigung Ihren Reisepass oder Personalausweis mit.
Die Unterschriftsbeglaubigung kann von einer Luxemburger Gemeindebehörde vorgenommen werden, sofern diese ein Dienstsiegel führt. Ferner kann eine Unterschriftsbeglaubigung auch bei einem Luxemburger Notar erfolgen.
Ab dem 1.10.2021 beträgt die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift 56,43€
Bitte senden Sie uns eine Mail zur Terminvereinbarung an info@luxe.diplo.de oder wenden Sie sich an Ihre luxemburgische Wohngemeinde.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz hier.
Führungszeugnis des Gastlandes
Informationen zur Ausstellung eines luxemburgischen Führungszeugnisses finden Sie auf der Webseite der luxemburgischen Verwaltung.