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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

01.08.2024 - Artikel

Allgemeine Hinweise

Personen, die im Ausland wohnhaft sind, erhalten auf schriftlichen Antrag ein Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz.

Deutsches Führungszeugnis

for information in English click here German Certificate of good conduct for persons living outside the Federal Republic of Germany

Den Antrag für ein deutsches Führungszeugnis können Sie auf dieser Seite herunterladen. Füllen Sie den Antrag vollständig - bis auf Ihre Unterschrift - aus.

Zur Unterschriftsbeglaubigung sprechen Sie anschließend in einer der unten genannten Stellen vor:

  • Deutsche Botschaft Luxemburg*
  • Luxemburger Gemeindebehörde
  • Notar

*Ab dem 13. Juni 2023 beträgt die Gebühr für die Beglaubigung der Unterschrift Euro 34,07


WICHTIG: Die Unterschrift leisten Sie erst vor Ort - vor einem siegelführenden Beamten! Bei der Unterschriftsbeglaubigung legen Sie bitte ein Ausweisdokument vor!


Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz hier.

Führungszeugnis des Gastlandes

Informationen zur Ausstellung eines luxemburgischen Führungszeugnisses finden Sie auf der Webseite der luxemburgischen Verwaltung.

https://guichet.public.lu/de/entreprises/creation-developpement/autorisation-etablissement/autorisation-honorabilite/casier-judiciaire-pers-physique.html

Weitere Informationen

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