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Führerscheine, Kfz- und Verkehrsangelegenheiten

Scheinwerfer eines grünen Autos

Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox

01.08.2024 - Artikel


Allgemeine Hinweise

Führerscheine, die in Deutschland ausgestellt worden sind, werden in Luxemburg anerkannt, wenn sich der Inhaber in Luxemburg niederlässt.

Deutsche Staatsangehörige, die sich nach dem 01. Juli 1995 in Luxemburg niedergelassen haben, können ihren Führerschein bei den zuständigen Behörden eintragen bzw. umschreiben lassen. Diejenigen, die bereits vor dem 01. Juli 1995 in Luxemburg ansässig waren, müssen ihren Führerschein umschreiben lassen.

Die Umschreibung bzw. Eintragung dient dem Zwecke der Benachrichtigung über den baldigen Ablauf des Führerscheines und dem schnelleren Erhalt eines Ersatzführerscheines bei Diebstahl oder Verlust.

Verlust des Führerscheines und Umschreibung auf das neue Format

Sollten Sie weiterhin mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sein, wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes. In der Regel ist das persönliche Erscheinen bei der Fahrerlaubnisbehörde notwendig.

Bei ausschließlichem Wohnsitz in Luxemburg sind für die Ausstellung eines Ersatzdokuments bei Verlust oder Diebstahl sowie für die Umschreibung auf das neue Format nur die luxemburgischen Behörden zuständig.

Die zuständige Behörde ist die SNCA (Société Nationale de Circulation Automobile, siehe Link rechts): https://snca.public.lu/de/snca/centres-contacts.html

Für die Neuausstellung eines Führerscheins nach Verlust müssen Sie jedoch nachweisen, dass Sie im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis sind. Diesen Nachweis erfragen Sie bei den folgenden Institutionen:

Fahrerlaubnis nach dem 01.01.1999: Kraftfahrtbundesamt https://www.kba.de/DE/Home/home_node.html

Fahrerlaubnis bis 01.01.1999: ausstellende Fahrerlaubnisbehörde

Weitere Informationen zur Neuausstellung eines Führerscheins finden Sie auf der (deutschsprachigen) Webseite der luxemburgischen Verwaltung:

https://guichet.public.lu/de/citoyens/transport/transports-individuels/permis-conduire/validite-remplacement/remplacement-permis-vole.html


Zulassung

Jedes neue oder gebrauchte Fahrzeug, das in Luxemburg zugelassen ist, besitzt ein amtliches, einmaliges Kennzeichen, das vom Transportministerium vergeben wird.

Dieses Kennzeichen besteht aus einer individuellen Ziffern- und/oder Buchstabenkombination (schwarze Schrift auf gelbem Grund) und steht auf dem Nummernschild. Es dient dazu, die Identifizierung des Fahrzeugs zu ermöglichen.

Die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile, SNCA) ist für die Zulassung der Kraftfahrzeuge sowie für die Vergabe der Kennzeichen zuständig.

Fahrzeuge die im Ausland zugelassen sind, müssen vom Fahrzeugeigentümer spätestens 6 Monate nach dem Umzug nach Luxemburg bei der SNCA angemeldet werden.

Mehr Informationen finden Sie hier:


Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen in Deutschland

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-in-deutschland.html

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