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Beglaubigungen

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

30.01.2024 - Artikel

Allgemeine Hinweise

Während der Öffnungszeiten ist es möglich, Unterschriften und Fotokopien zur Verwendung in Deutschland bei der Botschaft beglaubigen zu lassen. Bitte schicken Sie zur Terminvereinbarung eine Nachricht über unser Kontaktformular.

Kopien

Für die Beglaubigung von Fotokopien bringen Sie bitte die Originale der Dokumente mit, Kopien werden hier gefertigt. Ausnahme: Originale größer als DIN A 4 können bei uns nicht kopiert werden, in diesem Fall bringen Sie bitte selbst Kopien mit.

Aktuell beträgt die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien eines Dokuments 25,84€. Diese Gebühr fällt pro zu beglaubigendem Dokument an. Neu ab 01.07.2023: Euro 31,50

Die Gebühren müssen in bar (dann bitte passend) oder mit Kreditkarte (VISA oder MasterCard) bezahlt werden.

Für bestimmte Zwecke, z.B. Lebensbescheinigungen, andere Rentenangelegenheiten oder für Unterlagen zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland fallen keine Gebühren an.

Unterschriften

Für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift bringen Sie bitte das Dokument mit, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll sowie Ihren Reisepass oder Personalausweis.

Ab dem 1.10.2021 beträgt die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift 56,43€

Bei zu beglaubigenden Unterschriften auf verschiedenen Dokumenten, fällt diese Gebühr pro Dokument an.

Identitätsprüfung/Beglaubigung von Unterschriften für Bankangelegenheiten sind durch die Botschaft nicht möglich. Nach einer Änderung des Geldwäschebekämpfungsgesetzes (GWG) sind die deutschen Auslandsvertretungen nicht befugt, eine Identitätsprüfung oder Unterschriftsbeglaubigung für Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbare Bankangelegenheiten vorzunehmen. Eine Sonderregelung gilt für Sperrkonten visumspflichtiger ausländischer Studierender, wenn die Eröffnung eines Sperrkontos für den Nachweis der Lebensunterhaltskosten im Visumverfahren erforderlich ist. Dies ist die einzige Ausnahme.

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