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Rente

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

25.03.2024 - Artikel

Allgemeine Hinweise

am 05.11.2024 findet der nächste Beratungstag in Luxemburg als Präsenzveranstaltung von 09.00 - 17.00 Uhr am 1a Bld Prince Henri, L-1724 Luxemburg, statt. Folgende Rentenversicherungen sind beteiligt: Luxemburg (CNAP), Deutschland (Deutsche Rentenversicherung), Frankreich (CARSAT) und Belgien (SFPD)

WICHTIG: ausschließlich mit Terminvereinbarung!

Anmeldungen per Telefon möglich unter der Tel.nr.: 00352 224141-6464 die Versicherten benötigen zur Anmeldung ihre jeweilige (deutsche, luxemburgische, französische oder/ und belgische) Sozialversicherungsnummer

Fragen zum zwischen- und überstaatlichen Rentenrecht beantwortet die Rentenversicherung auch weiterhin unter der angegebenen E-mail-Anschrift. Die Anfragen werden in der Regel innerhalb eines Arbeitstages beantwortet. internationale-beratung@drv-bund.de


Internationale Rentenberatung in Luxemburg


Caisse Nationale d'Assurance Pension
1a, bld. Prince Henri in Luxemburg
L-1724 Luxemburg
Tel. 224141-6500

Kontaktperson für die Rentenberatung in Luxemburg ist:

Dagmar Dawid

Tel.: 0049 30 865 - 68176

E-Mail: dagmar.dawid@drv-bund.de

Lebensbescheinigung

2012 hat der deutsche Renten Service seine Verwaltungsabläufe geändert:

1. Sofern Ihrer Mitteilung über die Rentenanpassung zum 01.07.2012 kein Vordruck „Erklärung zum Weiterbezug einer Rente aus der Bundesrepublik Deutschland“ (Lebensbescheinigung) beilag, wird eine Lebensbescheinigung nicht mehr benötigt. Die erforderlichen Informationen erhält die deutsche Rentenkasse direkt vom luxemburgischen Versicherungsträger.

2. Sofern ein Formular für eine Lebensbescheinigung beilag, sollte dieses so schnell wie möglich ausgefüllt unter Angabe der luxemburgischen Versicherungsnummer an den Renten Service zurückgesendet werden.

Der Deutsche Rentenversicherungsbund hat das Formular für die Lebensbescheinigung von Rentenempfängern/innen dahingehend geändert, dass das Formular die deutschen Auslandsvertretungen nicht mehr als Stellen benennt, die Lebensbescheinigungen beglaubigen.

In der Regel sollten Lebensbescheinigungen also von amtlichen Behörden in Luxemburg beglaubigt werden, wie zum Beispiel:

örtliche Gemeindeverwaltungen/ Kommunen

ggfs. Krankhäuser und Ärzte

In Ausnahmefällen ist dies jedoch auch weiterhin an der Botschaft möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/0_Home/home_node.html

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