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Pässe und Ausweise

Ein Reisepass der BRD liegt auf einem Atlas, auf dem eine Landkarte der USA zu sehen ist.

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © picture alliance / dpa Themendie

15.03.2023 - Artikel

Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung von neuen Ausweisdokumenten.

Allgemeine Hinweise


Die Botschaft Luxemburg ist ausschließlich für Personen mit Wohnsitz in Luxemburg die zuständige Passbehörde. Personen mit Wohnsitz in einem anderen Land wenden sich bitte an die für ihren Wohnsitz zuständige Passbehörde.

Welche Antragsunterlagen für die Beantragung eines ePasses, Personalausweises oder Kinderreisepasses benötigt werden, finden Sie detailliert aufgelistet auf dieser Seite.

Alle Unterlagen sind bei der persönlichen Beantragung in der Botschaft im Original vorzulegen.

Sollten Sie eine besonders dringende Anfrage an die Konsularabteilung der Botschaft haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wenn Sie eine Benachrichtigung erhalten haben, dass Ihr Reisepass oder Personalausweis abholbereit ist, können Sie zu den folgenden Öffnungszeiten ohne Termin vorbeikommen:

Mo-Fr 09:00 - 11:30 Uhr

außerdem Donnerstagnachmittag zusätzlich noch von 14:00 - 15:30 Uhr

Weitere Informationen finden Sie im Personalausweisportal.

Auch in barrierefreier Form.

ePass

Die Antragstellung sollte im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Ablauf des alten Reisepasses erfolgen. Eine Antragstellung ist auch möglich, wenn Ihr Pass noch längere Zeit gültig ist. Dies kann z.B. notwendig sein, um Visa zu erhalten oder bei Reisen in Länder, die eine längere Gültigkeit des Passes fordern.

Zur Ausstellung von Reisepässen ist die Abgabe von Fingerabdrücken erforderlich. Diese werden nach Ausstellung des Reisepasses gelöscht und sind nur auf dem biometrischen Chip in Ihrem neuen Reisepass gespeichert. Sollten einer oder mehrere Ihrer Finger (insbesondere Zeigefinger) verletzt sein, wenden Sie sich bitte vor Terminvereinbarung an die Passstelle.

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden in der Regel die unten aufgeführten Unterlagen (soweit auf Sie zutreffend) im Original benötigt.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • 1 aktuelles Passphoto (35x45 mm, biometrietauglich)
  • Geburtsurkunde
  • Certificat de Résidence/Composition de ménage, nicht älter als 3 Monate
  • Reisepass (ggf. Kinderreisepass, Personalausweis)
  • Heiratsurkunde
  • Abmeldung vom Haupt - und ggf. Nebenwohnsitz in Deutschland

Es könnten weitere Dokumente erforderlich sein z.B. Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil und Bescheinigung über die Namensführung, Promotionsurkunde, Adoptionspapiere, Einbürgerungsurkunde oder eine Verlustanzeige.



Die Gebühr für den Pass beträgt 81,00 € bzw. 58,50 bei Antragstellern, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Gebühr muss bei Beantragung mit Kreditkarte (Master oder Visa) oder in bar bezahlt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 bis 8 Wochen.

Der Reisepass kann auch im Expressverfahren beantragt werden. Für die Expresslieferung eines Pass fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 32,-€ an. Die Bearbeitungszeit für einem im Express beantragten Reisezeit beträgt ca. drei Wochen.

Diese Zeit verlängert sich, sofern eine Namenserklärung notwendig ist. Der Pass kann in diesen Fällen erst nach Bescheinigung der Namensführung durch das zuständige Standesamt ausgestellt werden. Auf die Bearbeitungszeit der einzelnen Standesämter hat die Botschaft keinen Einfluss.

Alle bisherigen maschinenlesbaren Reisepässe sind auch nach Einführung des biometrischen Reisepasses weiterhin gültig.

Termine können Sie online über unser Terminvergabesystem buchen.

Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung, wenn Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können.

Zur Bearbeitung des Antrags werden in der Regel die unten aufgeführten Unterlagen im Original benötigt.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular, noch nicht von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben
  • Geburtsurkunde
  • 1 Passfoto (35x45mm, biometrietauglich)
  • Certificat de Résidence (nicht älter als 3 Monate)
  • Reisepass (ggf. Kinderreisepass; Kinderausweis)
  • Abmeldung in Deutschland
  • Reisepässe oder Ausweise der Sorgeberechtigten

Es können weitere Dokumente erforderlich sein wie z. B. Heiratsurkunde der Eltern, Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, Bescheinigung über die Namensführung, Sorgerechtsbeschluss, Einbürgerungsurkunde, Passverlustanzeige.


Die persönliche Vorsprache des Antragstellers (des Kindes) in Begleitung aller Sorgeberechtigten in der Botschaft ist erforderlich. Biometrische Reisepässe enthalten die Fingerabdrücke des Antragstellers ab Vollendung des 6. Lebensjahres. Die Fingerabdrücke werden nach Ausstellung des Passes gelöscht und sind nur auf dem Chip im neuen Pass gespeichert.

Die Gebühr für den Pass beträgt 58,50 €, die mit Kreditkarte oder in bar bei Beantragung bezahlt werden muss.


Die Bearbeitungszeit beträgt 4-6 Wochen. Diese Zeit verlängert sich, sofern eine Namenserklärung notwendig ist. Der Pass kann in diesen Fällen erst nach Eingang der Bescheinigung zur Namensführung durch das zuständige Standesamt ausgestellt werden. Auf die Bearbeitungszeit der einzelnen Standesämter hat die Botschaft keinen Einfluss.



Kinderreisepass

Kinderpässe können für Kinder bis 12 Jahre ausgestellt werden. Der Kinderreisepass wird nicht in allen Ländern außerhalb Europas anerkannt, bitte informieren Sie sich vor einer Reise.

Sollte Ihr Kind 12 Jahre alt oder älter sein, so beachten Sie bitte die Hinweise zu biometrischen Reisepässen für Minderjährige.

Bitte beachten Sie: Ab Januar 2021 ist der Kinderreisepass nur noch für ein Jahr gültig.

Sie haben alternativ die Möglichkeit einen Biometrischen Reisepass zu beantragen, dieser ist sechs Jahre gültig.

Zur Bearbeitung des Antrages werden in der Regel die unten aufgeführten Unterlagen im Original benötigt:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (kann in der Botschaft ausgefüllt und unterschrieben werden oder ausgefüllt ohne Unterschrift mitgebracht werden).
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • 1 aktuelles Passfoto (35x45mm, biometrietauglich)
  • Certificat de Résidence, nicht älter als 3 Monate
  • Abmeldung in Deutschland (sofern Ihr Kind bereits in Deutschland gewohnt hat)
  • Reisepässe oder Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • Kinderausweis/Reisepass des Kindes (falls vorhanden)
  • Heiratsurkunde der Eltern

Es können weitere Dokumente erforderlich sein z. B . Bescheinigung über die Namensführung des Kindes und/oder der Eltern, Sorgerechtsnachweis, Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter, Einbürgerungsurkunde, Verlustanzeige. Weitere Informationen zu benötigten Dokumenten finden Sie hier Familienangelegenheiten.

Die persönliche Vorsprache des Kindes in Begleitung aller Sorgeberechtigten in der Botschaft ist erforderlich.
Die Gebühr für den Kinderreisepass beträgt 26,00 €, diese Gebühr kann bar, oder per Kreditkarte (Visa/Master) beglichen werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu einer Woche.


Personalausweis

Personalausweise können neben dem Reisepass auch ausgestellt werden, bitte informieren Sie sich über die Online-Funktionen.

Personalausweise können nur nach Terminvereinbarung und anschließender persönlicher Vorsprache in der Botschaft beantragt werden.

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden in der Regel die unten aufgeführten Unterlagen im Original benötigt.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • 1 aktuelles Passfoto (35x45 mm, biometrietauglich)
  • Geburtsurkunde
  • Certificat de Résidence/ Composition de ménage (nicht älter als 3 Monate)
  • Personalausweis oder Reisepass (ggf. Kinderreisepass)
  • Abmeldung in Deutschland


Möglicherweise werden weitere Unterlagen benötigt z.B. Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil und eine Bescheinigung über die Namensführung, Promotionsurkunde, Adoptionspapiere, Einbürgerungsurkunde oder eine Verlustanzeige.

Die Gebühr für den Personalausweis beträgt 67,00 € bzw. 52,80 € bei Antragstellern, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Gebühr muss bei Beantragung mit Kreditkarte oder in bar bezahlt werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt 6-8 Wochen.
Diese Zeit verlängert sich, sofern eine Namenserklärung notwendig ist. Der Ausweis kann in diesen Fällen erst nach Bescheinigung der Namensführung durch das zuständige Standesamt ausgestellt werden. Auf die Bearbeitungszeit der einzelnen Standesämter hat die Botschaft keinen Einfluss.

Bei Antragstellung eines Personalausweises für einen Antragsteller unter 16 Jahren, ist die persönliche Vorsprache aller Sorgeberechtigten bei Antragstellung erforderlich.

Im neuen elektronischen Personalausweis sind die meisten der auf dem Ausweis sichtbaren Daten, auch das Bild, zusätzlich in elektronischer Form auf einem Mikrochip gespeichert, um die Sicherheit zu erhöhen.

Diese Daten können von hoheitlichen Lesegeräten wie sie z.B. Polizei, Zoll oder Bundespolizei benutzen, ausgelesen werden.
Die PIN-Codes für die Nutzung der elektronischen ID-Funktion werden direkt an die Personalausweisinhaber versandt.

Da die PIN-Briefe und die Personalausweise von der Bundesdruckerei getrennt voneinander versandt werden, können diese zu unterschiedlichen Zeiten eintreffen. Bitte warten Sie daher unbedingt die Abholbenachrichtigung der Botschaft ab.


Durch das Aktivieren der sogenannten „eID-Funktion“ des Ausweises wird ermöglicht, dass auch private Lesegeräte einige dieser Daten - nachdem Sie jedes Mal explizit zugestimmt und am Lesegerät ihren PIN-Code eingegeben haben - auslesen dürfen. Dies ist besonders für künftige Internet-Anwendungen nützlich.

Ausführliche Informationen zur Online-Ausweisfunktion können Sie dem Merkblatt sowie der Broschüre entnehmen (siehe Download).

Die Sperrung des elektronischen Personalausweises z.B. nach Verlust oder Diebstahl ist mit einem Sperrkennwort über die Sperrhotline möglich:
+ 49 116 116 (kostenpflichtig, auch aus dem Ausland erreichbar).


Ausweisverlust

Bei Diebstahl von Pässen, Papieren, Bargeld oder sonstigen Wertsachen wenden Sie sich umgehend an die nächstgelegene Polizeistation, zeigen den Diebstahl an und lassen sich eine Kopie der Verlustmeldung aushändigen. Versicherungen bestehen grundsätzlich auf Vorlage der polizeilichen Verlustmeldung, wenn der Schaden ersetzt werden soll.

Ersatzdokumente können bei der Botschaft beantragt werden, es muss eine Verlustanzeige ausgefüllt werden.

Gestohlene EC-/Kreditkarten unter der Telefonnummer 0049-30 4050 4050 sperren!

Das Formular für eine Verlustanzeige bei der Botschaft finden Sie hier: Verlustanzeige PDF / 5 KB

Wohnortänderung

Die Änderung des Wohnortes, sowohl in Ihrem deutschen Reisepass als auch in Ihrem Personalausweis, wird bei der Botschaft kostenlos vorgenommen.

Für die Wohnortänderung ist die Buchung eines Termins erforderlich.


Bitte bringen Sie zur Änderung Ihres Wohnortes in Ihren Ausweisdokumenten folgende Unterlagen mit (für Minderjährige müssen alle Sorgeberechtigten persönlich anwesend sein):

  • Abmeldung aus Deutschland
  • Certificat de Résidence / Composition de ménage (nicht älter als 3 Monate)
  • Pass und/oder Personalausweis
  • Ausgefüllter Antrag auf Wohnortänderung

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Biometrische Passbilder

Das Foto muss aktuell durch einen Fotografen bzw. in einem Fotoladen hergestellt werden. Fotos von öffentlichen Fotoautomaten in Luxemburg sind in der Regel nicht geeignet.

Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und die rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen, das Gesicht darf nicht kleiner als 32 mm und nicht größer als 36 mm sein. Das Gesicht muss auf dem Foto zentriert sein. Bitte schauen Sie mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera. Lächeln ist ausnahmsweise nicht erwünscht.

Das Gesicht muss scharf, kontrastreich und klar sein. Reflexionen oder Schatten im Gesicht oder im Hintergrund sowie rote Augen sind zu vermeiden. Der Hintergrund muss einfarbig hell sein und einen Kontrast zum Gesicht und den Haaren aufweisen (idealerweise neutral grau). Reflexionen auf Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig. Das Brillengestell darf die Augen nicht verdecken.

Das Foto sollte auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dpi angefertigt werden. Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben. Das Foto darf keine Knicke oder Verunreinigungen aufweisen.

Hinweis bei Kleinkindern:

Fotografieren Sie Ihr Kind mit Digitalkamera daheim in ruhiger Umgebung auf weißer Decke oder weißem Handtuch. Lassen Sie anschließend das Bild bei einem Fotografen in korrekter Größe ausdrucken.

Momentan können wegen eines Defektes leider keine Bilder in der Botschaft gemacht werden.

Fotos können auch in der Botschaft, in der im Besucherraum aufgestellten Fotokabine gemacht werden. Hier erhalten Sie für 15€ 6 Fotos. Bitte beachten Sie, dass wir in der Botschaft kein Geld wechseln können. Bringen Sie daher das Geld passend mit, Sie erhalten leider kein Wechselgeld von der Fotokabine zurück.

Die Kabine wird von der Firma Vending Concept betrieben. Für Kinder unter 6 Jahren ist sie nur bedingt geeignet.

Die Botschaft übernimmt für die Qualität der Fotos sowie für die Bedienung der Fotokabine keine Haftung.

Namenserklärung

Alle Informationen bezüglich Namenserklärungen finden Sie im Bereich Familienangelegenheiten.

eID-Karte

Ab dem 01.11.2022 können EU-Bürger, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, eine eID-Karte beantragen. Informationen unter diesem Link.

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