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Deutschland und Luxemburg einigen sich auf Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Finanzministerin Luxemburgs, Yuriko Backes mit Bundesfinanzminister Christian Lindner

Finanzministerin Luxemburgs, Yuriko Backes mit Bundesfinanzminister Christian Lindner, © Chambre de Commerce

08.04.2024 - Artikel

Ausweitung der Bagatell-Regelung auf 34 Tage

Bundesfinanzminister Christian Lindner: “Luxemburg ist ein geschätzter Nachbar Deutschlands. Deshalb freue ich mich, dass wir heute die Bande zwischen unseren Ländern noch enger knüpfen. Die Ausweitung der Bagatell-Regelung auf 34 Tage stellt eine deutliche bürokratische Entlastung auf beiden Seiten der Grenze dar.

Steuerliche Vereinfachungen für flexibles, grenzüberscheitendes Arbeiten – Deutschland und Luxemburg einigen sich auf Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und des Ministeriums der Finanzen, Luxemburg

Das Großherzogtum Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland haben am 6. Juli 2023 in Berlin ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.

Das Änderungsprotokoll zu dem bestehenden DBA trägt zu einer gegenseitigen Rechts- und Planungssicherheit bei. Für grenzüberschreitend Beschäftigte wird die Ausübung der Tätigkeit insbesondere im Homeoffice, steuerlich vereinfacht.

Eckpunkte des Änderungsprotokolls

Die Arbeitswelt verändert sich und das Arbeiten wird insgesamt flexibler. Mobiles Arbeiten wird mehr und mehr zum Normalfall. Deutschland und Luxemburg haben sich mit Blick auf die Nutzung der Homeoffice-Möglichkeiten darauf verständigt, die bestehende Bagatellregelung für grenzüberschreitend tätige Beschäftigte rechtssicher in das DBA zu implementieren und auf 34 Tage pro Kalenderjahr auszuweiten. Zudem soll eine vergleichbare Regelung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes geschaffen werden. Diese beiden Regelungen gelten ab 2024.

Darüber hinaus werden die bestehenden Vereinbarungen zu Abfindungen und zu einem pauschalierten Aufteilungsmechanismus integriert. Letzteres sorgt für eine vereinfachte Aufteilung der Vergütung, wenn das Besteuerungsrecht bei Beschäftigten im Bereich des Güter- und Personentransports aufgrund eines (mehrfachen) Grenzübertritts innerhalb eines Tages wechselt.

Das Änderungsprotokoll sieht weitere Verbesserungen vor. Um Steuerumgehungen mittels DBAentgegenzuwirken, werden die beiderseitigen Auswahlentscheidungen zum Multilateralen Instrument implementiert. Zudem werden Anpassungen im Hinblick auf Änderungen im deutschen Recht, konkret die Investmentsteuerreform, die in § 1a Körperschaftsteuergesetz eingeführte Optionsmöglichkeit sowie im Hinblick auf den Real Estate Investment Trust (REIT) vorgenommen.


Quelle: https: //www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2023/07/2023-07-06-dba-aenderungsprotokoll-deutschland-luxemburg.html

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