Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Europäische Organe und Institutionen in Luxemburg

Europäische Flagge vor dem Europäischen Parlament in Brüssel

Europapolitik, © dpa

09.12.2021 - Artikel

Die EU besteht aus insgesamt 5 Organen, dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof und dem Rechnungshof.

Neben den Organen verfügt die EU noch über eine Reihe weiterer wichtiger Institutionen wie dem Ausschuss der Regionen, der Europäische Zentralbank (EZB), der Europäische Investitionsbank und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Gemeinschaften.
Alle Organe und Institutionen haben in den Verträgen geregelte, genaue Aufgaben. Die folgende Übersicht ist als Einstieg gedacht, um den Zugang zu den unterschiedlichen Organen und Institutionen zu erleichtern.

 

Das Europäische Parlament wird seit 1979 alle fünf Jahre direkt gewählt. Davor wurden die Mitglieder des EU-Parlaments von den Parlamenten der Mitgliedstaaten bestimmt. Das Parlament ist die demokratische Vertretung von 492 Millionen Menschen.  Sitz des Europäischen Parlamentes ist Straßburg, weitere Dienstorte sind Brüssel und Luxemburg. Die in den Mitgliedstaaten bestehenden politischen Strukturen spiegeln sich auch in den politischen Fraktionen auf Ebene des Europäischen Parlaments wider. Es gibt acht Fraktionen sowie eine Reihe von fraktionslosen Abgeordneten. In ihren Heimatländern sind die Abgeordneten Mitglied in rund 160 verschiedenen Parteien.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG). In Zusammenarbeit mit den nationalen Gerichten der Mitgliedsstaaten wacht er über die Auslegung und Anwendung des Unionsrechts. Die vom EuGH gefällten Urteile entfalten verbindliche Rechtskraft in allen Mitgliedsstaaten der Union.

Der EuGH wurde im Jahr 1952 durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) als oberstes Gericht der damaligen Europäischen Gemeinschaft ins Leben gerufen.

Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 01. Dezember 2009 wurde der EuGH zu einer gemeinsamen Einrichtung der neuen EU und der EAG und ist seither zur Auslegung des Rechts beider Organisationen berufen.

Der EuGH setzt sich zusammen aus 27 Richtern, das heißt: einem Richter pro EU-Mitgliedsstaat. Die Richter werden in gegenseitigem Einvernehmen von den Regierungen der Mitgliedsstaaten für eine Dauer von sechs Jahren ernannt, eine Wiederernennung ist möglich. Unterstützt werden die Richter des EuGH von acht Generalanwälten, die öffentlich unparteilich zu den vom Gerichtshof verhandelten Rechtssachen in sogenannten „Schlussanträgen“ Stellung nehmen.

Die Richter wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten, seine Amtszeit beträgt drei Jahre, eine Wiederwahl ist zulässig. Der Präsident leitet die rechtsprechende Tätigkeit des Gerichtshof, führt bei größeren Verfahren den Vorsitz der Sitzungen und leitet die Beratungen.

Die Leitung der Dienststellen des EuGH unterliegt – unter Aufsicht des Präsidenten – dem Kanzler des Gerichtshofs. Er hat den Status eines Generalsekretärs.

Im großen Plenum von 27 Richtern tagt der EuGH zu seltenen, von der Geschäftsordnung festgelegten Gelegenheiten, zum Beispiel, wenn einer Rechtssache besondere Bedeutung zugemessen wird. In anderen wichtigen Fällen kommt die große Kammer mit 13 Richtern zusammen, alle anderen Verfahren werden von der Kammer mit drei oder fünf Richtern verhandelt.

Um all die dem Gerichtshof vorgelegten Rechtssachen bewältigen zu können, wird der Gerichtshof seit 1989 vom Europäischen Gericht (EuG) unterstützt, im Jahr 2005 kam zur weiteren Entlastung ein Fachgericht hinzu, das Europäische Gericht für den öffentlichen Dienst, (EuGöD).

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) gehört zu den sieben Organen der EU und bildet eine autonome Prüf- und Kontrollinstanz in Bezug auf die Finanzen der EU.Die Hauptaufgabe des EuRH mit Sitz in Luxemburg besteht darin, die einwandfreie Ausführung des Haushaltsplans der EU - also die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit ihrer Einnahmen und Ausgaben - zu kontrollieren und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu gewährleisten.  Die jährlichen Prüfberichte werden veröffentlicht.

Der EuRH besteht aus 27 Mitgliedern mit jeweils einem Mitglied je Mitgliedstaat. Die Mitglieder werden vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Sie üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Europäischen Union aus. Aus ihrer Mitte wählen sie den Präsidenten für eine Amtszeit von drei Jahren.

Des Weiteren gehören dem EuRH rund 900 Bedienstete in den Bereichen Prüfung, Übersetzung und Verwaltung an. Die jeweiligen Prüfer verfügen über diverse Ausbildungsprofile und einschlägige Berufserfahrung im öffentlichen wie auch im privaten Sektor. Insbesondere besitzen sie besondere Kenntnisse auf den Gebieten des Rechnungswesens, des Finanzmanagements, der internen und externen Prüfung sowie der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

Als unabhängige externe Rechnungsprüfungsstelle der EU vertritt der Europäische Rechnungshof die Interessen der europäischen Steuerzahler. Zu den Aufgaben gehören die Prüfung von Einnahmen und Ausgaben der EU, die stichprobenartige Prüfung von Personen oder Organisationen, die EU-Finanzmittel verwalten sowie die Erstellung von Prüfberichten.

Damit die Veröffentlichungen des EuRH auch den EU-Bürgern zugänglich sind, werden die Dokumente des EuRH in 23 EU-Amtssprachen übersetzt.

Die Europäische Investitionsbank (EIB) wurde 1958 durch den Vertrag von Rom als Bank der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen gegründet.

Die Aufgabe der EIB ist es, die Ziele der Europäischen Union durch die langfristige Finanzierung tragfähiger Investitionen zu fördern. Die EIB erfüllte diese Aufgabe im Dienste der Union. Die Europäische Investitionsbank wurde durch den Vertrag von Rom gegründet. Ihre Kapitaleigner sind die 27 Mitgliedstaaten; die Finanzminister dieser Staaten bilden den Rat der Gouverneure der EIB.

Die Aufgaben der Bank bestehen darin, zur Integration, zu einer ausgewogenen Entwicklung und zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der EU-Mitgliedstaaten beizutragen.

Die EIB nimmt auf den Kapitalmärkten umfangreiche Mittel auf, die sie zu günstigen Konditionen für Projekte bereitstellt, die zur Erreichung der politischen Ziele der EU beitragen. Die EIB passt ihre Tätigkeit kontinuierlich an die Entwicklung der EU-Strategien an.

Die EIB besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und ist innerhalb der EU finanziell autonom. Sie übt ihre Tätigkeit in Einklang mit der allgemein anerkannten Bankenpraxis und in enger Zusammenarbeit mit dem Bankensektor aus; dies gilt sowohl für die Mittelaufnahme an den Kapitalmärkten als auch für die Finanzierung von Investitionsvorhaben.

nach oben