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Mitteilung zu einer „Corona-Sonderzahlung“ für NS-Verfolgte, die nicht jüdischer Abstammung sind

Foto eines Formulars

Foto eines Formulars, © picture-alliance/ ZB

27.04.2021 - Artikel

Haben Sie selbst als NS-Verfolgte/NS-Verfolgter ohne jüdische Abstammung in der Vergangenheit eine einmalige Zahlung aus dem Wiedergutmachungsdispositionsfonds („WDF“) erhalten? Oder möchten Sie eine solche Person über ihre Rechte informieren? Dann lesen Sie bitte weiter!

Eine neue Richtlinie sieht für NS-Verfolgte, die bereits eine Einmalleistung aus dem WDF erhalten haben, eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von jeweils 1.200€ für 2021 und 2022 vor. Die Corona-Sonderzahlung muss per Brief beim Bundesfinanzministerium in Deutschland beantragt werden.

Einzelheiten zum Antrag und zur Berechtigung finden Sie hier

Bei weiteren Fragen zum Thema wenden sie sich bitte per Mail an die Botschaft.

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